FÖRDERVEREIN DER GRACE-HOPPER-GESAMTSCHULE E.V.
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Förderrichtlinien

Beantragung von Zuschüssen aus Mitteln des Fördervereins

Die Beantragung von Zuschüssen aus Mitteln des Fördervereins ist einfach und unbürokratisch.

Bitte besprechen Sie Ihren Antrag vorab mit der Schulleitung.

Für Ihre Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung, sprechen Sie uns an! Die Förderung im Einzelfall ist in jedem Fall vertraulich.

Beratung, Antragstellung und Bewilligung

Anträge an den Förderverein nimmt der aktuelle Vorstand entgegen.

Ein Antragsformular erhalten Sie unter dem nachstehenden Link:

Download: Antrag auf Fördermittel

Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein. Der Verein benötigt einige Wochen Vorlaufzeit, Ferienzeiten verlängern diesen Zeitraum entsprechend. Sie werden informiert, sobald Ihr Antrag beraten und entschieden wurde.

Bewilligte Fördermittel werden gegen Vorlage des Originalbelegs erstattet. Vorschüsse können gewährt werden, wenn die beantragte Maßnahme im Namen und auf Rechnung des Fördervereins durchgeführt wird. Bitte legen Sie bei Förderanträgen ein verbindliches Angebot vor.

Förderrichtlinien - was kann beantragt werden?

  • Förderung von Projekten auf Klassenebene betreffen z.B. die Theater-, Kunst-, Film- u. Medienprojekte der Klassen, aber auch Besuche von Ausstellungen, Museen bzw. Exkursionen und Führungen. Die Projekte sollen das Bildungsangebot der Schule ergänzen sowie das soziale Lernen der Schüler und Schülerinnen oder die Klassengemeinschaft fördern. Das beantragte Projekt muss allen Schülerinnen und Schülern der Klasse zu Gute kommen und mit den Richtlinien der Schule übereinstimmen (Konferenzbeschluss, Schulprogramm). Der Förderverein gewährt i.d.R. einen Teilzuschuss. Den anderen Anteil trägt die Klassengemeinschaft. Die Kosten für Klassenfahrten, Freizeiten, Klassenfeiern oder der Besuch von Freizeiteinrichtungen tragen die Klassen und die Schülerinnen und Schüler selbst.
  • Förderung von Tradition und Schulleben: Unterstützt werden Maßnahmen, die klassenübergreifend sind und der "Förderung des Schullebens und der Tradition" dienlich sind. Anträge können aus den Gremien der Schule gestellt werden (Arbeitskreise, Fachkonferenzen, Lehrerkonferenz sowie Schülerverwaltung und Schulpflegschaft). Die Förderung der Schule bei der offiziellen Teilnahme an kulturellen, sportlichen oder wissenschaftlichen Wettbewerben, die Teilnahme an Veranstaltungen zur Brauchtumspflege oder die Durchführung von schulischen Veranstaltungen sowie Unterstützung der schulischen Öffentlichkeitsarbeit mögen hier beispielhaft genannt sein.
  • Förderung der Schule bei der Durchführung erzieherischer Aufgaben umfasst jene Maßnahmen, die jährlich geplant werden. Dazu zählen Beihilfen zur Schulausstattung, Sachmittel und Investitionen für die Fachbereiche. Außerdem werden Maßnahmen gefördert, welche die Bildungsangebote der GHG erweitern und in besonderem Maße dem pädagogischen Konzept der Schule entsprechen.
  • Einzelfallförderung für Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Einkommen können Sie als Eltern oder als Klassenlehrer(in) (z.B. für Klassenfahrten, Schulveranstaltungen oder sonstige Beiträge) beantragen. Bedingung einer Prüfung ist die vorherige Beantragung von Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung. Einzelfallhilfen werden vertraulich behandelt.